Am Anfang waren lose Verbindungen von Menschen mit gleicher Neigung oder gleichen Ansichten.
Später entstanden daraus Gemeinschaften größeren Umfangs, die den Beitritt für jeden ermöglichten, die das Wirken, oder die Ziele der Gemeinschaft als Bereicherung seines Lebens ansahen. Solche Gemeinschaften, die seit 1852 unter das Vereinspatent fallen, boten Aktivitäten in religiöser, kultureller, gesellschaftlicher, politischer, sportlicher und wirtschaftlicher Hinsicht an, und wurden von da an als Verein bezeichnet.
Daher musste von da an jeder Verein bei der Behörde angemeldet werden, und durfte seine Tätigkeit erst aufnehmen, wenn er von Amts wegen nicht untersagt wurde und in das Vereinsregister eingetragen wurde. Diese Regelung war notwendig, weil der Staat im Gedanken mancher Vereine eine Gefahr zur Einleitung unerwünschter Entwicklungen oder gegen die guten Sitten sah. Im Laufe der Zeit gab es Vereine, die ihre Tätigkeit eingestellt haben oder aus mangelndem Interesse oder geringer Mitgliederzahl wieder verschwunden sind.